PFLEGEBERATERIN
gemäß §7a SGB XI und §37 Abs. 3 SGB XI
- Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI
Die Beratungseinsätze gemäß §37 Abs. 3 SGB XI zur Sicherstellung des Anspruchs auf Pflegegeld sind durch mich für Sie kostenfrei, da ich als Beratungsstelle gemäß §37 Abs. 7 SGB XI anerkannt bin. Halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, sowie vierteljährig bei Pflegegrad 4 und 5.
- Pflegeberatungen nach §7a SGB XI
Durch meine Qualifikationen bin ich berechtigt im Auftrag der Pflegekassen die Pflegeberatungen nach §7a SGB XI durchzuführen und abzurechnen. Für Sie als Versicherter bedeutet dies: Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung und bitten Sie um eine Pflegeberatung vor Ort. Somit kann eine qualifizierte Pflegeberatung für Sie kostenfrei sein. Mögliche Themen können sein:
- Anspruchsberatung und Höherstufungsanträge
- Beratung bei wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- MDK Begleitung
- Widerspruchsverfahren
- Casemanagement
Kosten
- Beratungseinsätze gem. §37 Abs. 3 SGB XI sind für die Patienten kostenfrei. Ich rechne direkt mit der Pflegekasse ab.
- Beratungsbesuche (außer die kostenfreien Beratungsbesuche nach §37) werden pro angefangener halben Stunde mit 38,00€ berechnet.
- Das Honorar bei Widerspruchsverfahren ergibt sich nach Absprache
- Die Anfahrt zum Klienten bei Hausbesuchen wird mit 5,00€ pro Strecke berechnet
- Die Honorarabrechnung erfolgt per Überweisung 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.
Bitte kontaktieren Sie mich für einen Termin in Ihrer Häuslichkeit.
Ich freue mich auf Sie!