LEISTUNGEN
Beratung zu individuellen Fragen in der Kranken- und Pflegeversicherung
- Beratungseinsätze gem. §37 Abs. 3 SGB XI: Halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3. Vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5. Da ich als Beratungsstelle bei den Pflegekassen anerkannt bin, rechne ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie entstehen natürlich keine Kosten!
- Speziell auf Ihren Einzelfall und Ihre Versicherung abgestimmte Beratung
- Fallbeispiele: Arbeitsunfähigkeitszeiten, Krankengeldbezug, Schwangerschaft, Rehabilitation, Schnittstellenprobleme zur Rentenversicherung/Berufsgenossenschaft
- MDK Begleitungen/Begutachtungen und Überprüfung dieser Gutachten
- Widerspruchsverfahren
Beratung bei Psychischen Erkrankungen
- Erstdiagnostik und Beratung
- Krisenbegleitung während der Wartezeit auf einen Therapieplatz
- Casemanagement in Hinblick auf eine vollständige, passende und zeitnahe Therapieform
Pflegeberatung nach §7a SGB XI
- Anspruchsberatung und Höherstufungsanträge
- Beratung bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- MDK Begleitungen/Begutachtungen und Überprüfung dieser Gutachten
- Widerspruchsverfahren
- Casemanagement für den Pflegebedürftigen (auch im Familienverbund)
- PLiP-Assessment
- Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungen und Betreuungsverfügungen